Wir haben ausführlich über die Gebührenerhöhungen bei Union Investment berichtet (lesen Sie hier weiter). Aufmerksame Leser werden bereits geahnt haben, dass wir mit diesem Schritt nicht einverstanden sind. Wir halten die Art und Weise, wie die genossenschaftliche Fondsgesellschaft vorgegangen ist, für intransparent und schlicht nicht zeitgemäß.
Damit kein Missverständnis aufkommt, vorweg der Hinweis, dass Gebührenerhöhungen nicht prinzipiell verwerflich sind. Natürlich steigen auch die Kosten für Fondsgesellschaften, vor allem wegen der immer neuen Regulierungswellen, die in Brüssel und Berlin erzeugt werden.
Auch sollte unserer Meinung das Prinzip gelten: Wer gute Arbeit leistet, sollte auch fair entlohnt werden. Und Union Investment hat bei Aktienfonds über die Jahre einen guten Job gemacht. Der Anbieter gilt sogar als eine Art Kaderschmiede, hat er doch Talente wie Christoph Bruns, Olgerd Eichler und Andre Köttner hervorgebracht, die zu den Besten ihrer Zunft zählen und inzwischen auch außerhalb der Genossenschaftsbanken erfolgreich arbeiten. Zudem zählte der Aktienfonds UniGlobal, den die eben genannten Manager zu dem einen oder anderen Zeitpunkt betreut haben, bisher zu den günstigeren aktiv verwalteten Aktienfonds am Markt. Der UniGlobal ist auch nach der jüngsten Gebührenerhöhung nicht übermäßig teuer.
Eine Gebührenerhöhung ist eine Gebührenerhöhung ist eine Gebührenerhöhung
Wo ist also das Problem, mag man fragen? Nun, es gibt etliches zu bemängeln. Zunächst geht es um die Kommunikation. Eine Gebührenerhöhung ist eine Gebührenerhöhung ist eine Gebührenerhöhung, und sie gehört als solche kommuniziert. Das ist ein Gebot der Fairness und sollte auch eine Selbstverständlichkeit sein. Stattdessen verheddert sich Union Investment in widersprüchlichen Erklärungen und Halbdementis. Die Erhöhung der Kosten vieler Fonds erfolgt klammheimlich im Zuge der Einführung einer neuen Kostenkennziffer (Ongoing Charges statt Total Expense Ratio) sowie im Zuge der Einführung einer neuen Pauschalgebühr für Union-Investment-Fonds. Doppelt genäht hält besser, mögen sich die Verantwortlichen wohl gesagt haben.
Wir erinnern in diesem Zusammenhang an die Zusage des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Union Asset Management Holding, Rüdiger Ginsberg, der im Jahr 2009 ankündigte, Anlegern in Union-Fonds Gebührenerhöhungen künftig direkt mitzuteilen. Wir unterstellen, dass Union Investment die veränderten Vertragsbedingungen nicht explizit als das offengelegt hat, was sie vor allem sind: eine Erhöhung der Fondsgebühren. Wer so agiert, verstößt nicht nur gegen das Gebot der Fairness sondern auch gegen eigene Versprechen.
Die Erhebung von Pauschalgebühren führt zudem dazu, dass Anleger im UniGlobal und anderen großvolumigen Union-Investment-Flaggschifffonds künftig weniger von Skalenvorteilen, die bei großen Fonds erzielt werden, profitieren. Unabhängig von der betriebswirtschaftlichen Kalkulation auf Einzelfondsebene einer Asset-Klasse einheitliche Preisetiketten aufzupappen hat zur Folge, dass die neue Kostenstruktur nur bei den wenigsten Fonds wirklich „passt“.
Riester lässt die Assets des UniGlobal sprießen - und auch die Gebühren
Vor allem bei Fonds, die große Skaleneffekte erzielen, ist das nicht angemessen. Stichwort UniGlobal: Er ist der Motor der Riester-Rente von Union Investment. Dank des leistungsstarken Vertriebs der Volks- und Raiffeisenbanken ist bei diesem Fonds mit stetig steigenden Mittelzuflüssen zu rechnen. In den vergangenen drei Jahren waren es beispielsweise 1,16 Milliarden Euro an Nettoneugeldern. Eine fixe Pauschalgebühr wird dem nicht gerecht.
Scheinbar kleine Kostenanhebungen mögen den meisten Investoren nicht auffallen, bei Milliarden Euro schweren Fonds machen aber auch ein paar Basispünktchen absolut gesehen einen sehr großen Unterschied. Zur Erinnerung: UniGlobal, UniEuroRenta, UniDeutschland und UniFonds bringen zusammen ein verwaltetes Vermögen von gut 17 Milliarden Euro auf die Waage.
Absolut gesehen, in Euro und Cent gerechnet, werden die Gebührenerhöhungen allein beim UniGlobal ein Volumen von geschätzt rund 24,5 Millionen Euro haben. Jahr für Jahr, wenn man das heutige Fondsvermögen des Dickschiffs der Berechnung zugrunde legt. (Tatsächlich sind für den Fonds in den nächsten Jahren und Jahrzehnten stetige Zuflüsse zu erwarten, wir haben also konservativ gerechnet.)
Die Gebührenerhöhung konterkariert ebenfalls die Gebührenerleichterung, auf die Anleger aufgrund der Umstellung der Erfolgsgebühr (Performance Fee) vieler Union-Fonds hoffen durften. Zur Erinnerung: Aufgrund der Maßgaben der deutschen Aufsicht Bafin mussten die deutschen Fondsanbieter ihre Erfolgsgebühren umstellen. Hiervon war auch Union Investment betroffen, deren Performance Fees größtenteils nicht den neuen Vorgaben entsprachen.
Aufsichtsräte für Fonds gegen Anbieter-Willkür
Das bringt uns zu der Schlussfolgerung, dass man den Fondsanbietern viel stärker als bisher auf der Einzelfondsebene auf die Finger schauen sollte. Ein probates Mittel wäre die Ernennung von Aufsichtsräten für Fonds nach dem Beispiel der USA, die idealerweise möglichst unabhängig besetzt sein sollten. In den USA wurden Aufsichtsräte bereits im Jahr 1940 eingeführt.
Vereinfacht gesagt werden diese „Fund Boards“ ernannt, um sicherzustellen, dass die Interessen der Investoren gewahrt werden. Sie sind gewissermaßen die „Wachhunde“ des Sondervermögens. Es handelt sich bei den Fondsaufsichtsräten dabei nicht um Feigenblätter der Fondsanbieter, sondern um renommierte Fachleute, die formal festgeschriebene treuhänderische Pflichten zu erfüllen haben. Dass es sich bei den Boards um renommierte Experten und Branchengrößen handelt, impliziert, dass sie mit ihrem guten Namen dafür stehen, dass kein Schindluder mit dem Geld von Anlegern getrieben wird.
Die jüngsten Umstände um die Gebührenerhöhung bei Union Investment zeigen, dass die Einführung unabhängiger Aufsichtsräte für Fonds in Europa überfällig ist. Zu oft verfügen Fondsanbieter über ihre Fonds nach Gutsherrenart. Dem gehört ein Riegel vorgeschoben.
Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich zu Bildungs- und Informationszwecken. Sie sind weder als Aufforderung noch als Anreiz zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers oder Finanzinstruments zu verstehen. Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen sollten nicht als alleinige Quelle für Anlageentscheidungen verwendet werden.