Wir haben im ersten Teil unserer Serie zum Thema Gold-Investments festgestellt, dass es gute Gründe gibt, nicht auf das Edelmetall zu setzen. Auf den Punkt gebracht: Gold ist ein reines Spekulationsobjekt, das nur sehr eingeschränkt Teil des Wirtschaftskreislaufs ist. Gold taugt auch nicht als Absicherungsinstrument gegen Inflation. Allerdings haben wir ein schlagendes Argument pro Gold gefunden: Als Portfolio-Diversifizierer entfaltet das Edelmetall eine wohltuende Wirkung: Es korreliert nur sehr schwach mit Anleihen und überhaupt nicht mit Aktien. Man kann zur Risikostreuung also durchaus mit einer Goldquote von maximal rund 10% liebäugeln (lesen Sie hier mehr zum generellen Thema Gold-Investments).
Physisches Gold ohne Umwege kaufen: Auf Standardisierung achten!
Wir wollen nun der Spur des Goldes folgen. In welcher Form sollte man auf Gold setzen? Wir starten unsere Serie mit der naheliegenden Lösung: mit physischen Investments. Sie haben genug von der virtuellen Welt der Aktien und wollen Gold in den Händen halten, oder zumindest in einem sicheren Depot verwahrt wissen? Das ist heute einfacher denn je, man muss nur einige grundsätzliche Besonderheiten berücksichtigen.
Für Otto-Normal-Anleger bieten sich Goldbarren oder standardisierte (sprich: anerkannte!) Münzen an. Bei Barren sollte der Feingoldgehalt von 999,9 Standard sein – andere, mindere Reinheitsgrade erschweren den Handel bzw. die Beimischung anderer Metalle zieht beim Verkauf des Barrens einen Abschlag nach sich. Gold von Edelmetallverarbeitern wie Heraeus oder Umicor (deren Prägungen die Barren zieren) sind von der Londoner Bullion Market Association (LBMA) zertifiziert und erfüllen die üblichen Standards.
Bei Münzen zählen Krügerrand, Eagle oder Mapple Leaf zu den gängigsten Produkten und sind an sich gleichwertige Alternativen zum Barren. Allerdings sind Münzen nicht unbedingt etwas für Gold-Laien, da die Lagerung etwas Sachkenntnis bzw. Sorgfalt erfordert (Kratzspuren können den Wert einer Münze stark mindern!). Goldschmuck bzw. Sammlermünzen sind weniger zu empfehlen, da die Handelbarkeit (und somit die transparente Preisfindung) eingeschränkt ist. Je individualisierter der Goldschmuck ist, desto schwieriger gestaltet sich in der Regel der Verkauf.
Beim Online-Handel die Schwarzen Schafe vermeiden
Ankaufsstellen für Gold gibt es heute zuhauf. An erster Stelle stehen zum Einen Sparkassen, Volksbanken oder Privatbanken wie Deutsche Bank oder Commerzbank. Auch einige wenige Online-Banken bieten Anlegern einen Zugang zum Edelmetall. Allerdings ist bei manchen Banken der Goldhandel nur Kunden möglich. Zum anderen kann jedermann über unabhängige Goldhändler Barren oder Münzen kaufen. Der Zugang über die Bank ist allerdings dann vorteilhaft, wenn man eine Lagerstelle für sein Gold sucht. Das ist heute sogar über einige Online- bzw. Direktbanken möglich. Kunden der DAB Bank können beispielsweise ihre Gold-Barren sogar wie Wertpapiere ordern und als Teil ihres Online-Depots verwalten.
Deutlich virtueller ist der Zugang zu Gold über Online-Händler. Hier bieten sich zahlreiche Möglichkeiten für den Golderwarb an. Allerdings muss der Gold-Investor hier auf die Seriosität des Händlers achten. Zu den bekannteren Adressen zählen Häuser wie Pro Aurum, BullionVault, GoldRepublik oder Gold Money. Alle diese Adressen bieten sowohl Lagermöglichkeiten im In- und Ausland, aber auch die Auslieferung an. Darüber hinaus gibt es bei einigen Händlern auch einen Selbstabholer-Service.
Anleger in Gold müssen sich bewusst sein, dass der Verkauf von Gold nicht der Regulierung durch die Finanzaufsicht unterliegt. Es tummeln sich - gerade im Internet - etliche schwarze Schafe mit windigen Angeboten, die im besten Fall den Ertrag des Anlegers schmälern, im schlimmsten Fall einen Totalverlust des Investments nach sich ziehen können. Deshalb sollten insbesondere die wenig finanzaffinen Investoren Vorsicht walten lassen und auf die Seriosität des Händlers achten. Stümperhaft gestaltete Websites, die an die Gier oder Angst der Anleger appellieren, sind hier ein erster, guter Gradmesser.
Unbedingt sollten Sie auf das Kleingedruckte bei den Konditionen achten. So muss klipp und klar feststehen, dass der Anleger auch rechtlich Eigentümer des Goldes ist und die Barren nicht auf einem Fremddepot landen. Argumente wie: "Wir können durch Sammelbestellungen auf unseren Namen günstigere Einkaufskonditionen herausschlagen", oder "unsere Gold-Depots sind besonders gesichert", sollten bei Ihnen die Alarmglocken schrillen lassen! Diese Warnhinweise mögen trivial klingen, sind allerdings angesichts des niedrigen Wissensstands vieler Anleger und der Unübersichtlichkeit des Marktes angebracht!
Wichtig ist auch zu beachten, ob (und wie viele!) Vermittler dem eigentlichen Goldhändler zwischengeschaltet sind. Denn neben dem direkten Handel mit Privatkunden bieten Häuser wie Pro Aurum auch Vertriebsmodelle für Finanzberater an. "Sie bestimmen selbst, wie viel Provision Sie für Ihre Dienstleistung erhalten", heißt es etwa auf der Website von Pro Aurum. Provisionen müssen nichts Schlechtes sein und sind bei einer qualifizierten Beratung angemessen. Klar muss Ihnen als Anleger aber sein, wieviel und wie lange sich der Berater etwas von Ihrem Goldvermögen Provisionen abzwackt. Denn es gilt: Bestandsprovisionen zahlt der Anleger. Wer keine Beratung benötigt, sollte folglich auch keinen Vermittler alimentieren, sondern direkt beim Grossisten seine Barren oder Münzen kaufen.
Was beim Kauf zu beachten ist
Und nun zur Sache: Sie haben die richtige Bank bzw. den passenden Goldhändler gefunden. Beim Handel gilt es nun vor allem auf den Spread, also die Handelsspanne zwischen Kauf und Verkauf, zu achten. Hier gilt die Regel, dass kleine Barren deutlich teurer sind als große. Am 10. September betrug etwa laut bei Pro Aurum der Preis eines 1-Gramm-Goldbarrens gegen 10 Uhr am Morgen 53 Euro. Anleger, die ihren 1-Gramm-Barren Pro Aurum verkaufen wollten, erhielten zu dem Zeitpunkt 44,5 Euro. Der Spread betrug bei Mini-Barren also satte 19%! Wer etwas mehr Geld für ein Gold-Investment übrig hat, sollte also nicht extrem kleinteilige Barren kaufen, sondern eher in Richtung 50- oder 100 Gramm-Barren blicken. Bei 100-Gramm-Goldbarren fielen am 10. September bei Pro Aurum Handelskosten von 2,8% an, bei 250-Gramm-Barren lag der Spread nur bei 2,5% und bei einem 1000-Gramm-Barren bei 2,1%. Klotzen, nicht Kleckern, wenn man will und kann, sollte also die Devise lauten!
In diesem Zusammenhang sollten Goldkäufer Vorsicht bei innovativen Stückelungs-Lösungen walten lassen: Die so genannten Tafelbarren, die als teilbare 50- oder 100-Gramm Einheit angeboten werden, sind auf den ersten Blick eine sinnvolle Lösung, wenn eine stückweise Verwertbarkeit wichtig ist, etwa mit Blick auf Vererbbarkeit oder Verwendung als Zahlungsmittel. Tafelbarren können allerdings Ärger beim Verkauf verursachen. Die 1-Gramm-Einzelhäppchen sind laut Stiftung Warentest nicht uneingeschränkt handelbar, weil nicht jeder Händler sie akzeptiert. Auch wer mit einem der vielen im Internet kursierenden „Goldsparpläne“ liebäugelt, muss bedenken, dass hier teilweise happige Gebühren für den ratierlichen Kauf verlangt werden (siehe dazu auch die Anmerkungen oben zum Vertrieb!).
Eine weitere Kostenkomponente für Goldanleger sind die Kommissionsgebühren, die sich zumeist am Anlagebetrag bzw. dem Preis des Barrens orientieren. Diese Kosten liegen in der Regel bei mindestens 1%, können aber je nach Händler bis zu über 3% betragen. Hinzu kommen die Lagerkosten für den, der seinen Barren nicht zuhause bunkert, sondern lagern lässt. Für die externe Lagerung – es sind Standorte von München über Toronto bis Hongkong möglich – müssen zusätzliche Kosten von ab 0,2% des Depotwerts pro Jahr einkalkuliert werden.
Erfreulich für Anleger: Es gilt die gute alte Spekulationsfrist!
So sehr es Fallstricke beim Handel mit physischem Gold zu beachten gilt, umso erfreulicher ist die steuerliche Situation. Zum einen unterliegt Gold nicht der Abgeltungsteuer. Vielmehr gilt die bis 2009 geltende Regel zur einjährigen Spekulationsfrist. Nach dem Ablauf einer einjährigen Frist können Gewinne also steuerfrei vereinnahmt werden. Innerhalb der Einjahresfrist müssen Anleger den Gewinn im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Zu beachten ist, dass Verluste dagegen nicht anrechnungsfähig sind.
Zum anderen greift bei Gold ein Kuriosum des deutschen bzw. europäischen Steuerrechts: Der deutsche Fiskus hat seit 1993 Goldbarren und –münzen, die dem Zweck der Kapitalanlage dienen, von der Mehrwertsteuer befreit. Dies gilt nicht für Silberbarren, bei denen der Satz von 19% greift und auch nicht für Medaillen jeglicher Metallart, für die ebenfalls der Satz von 19% gilt. Ziel war es seinerzeit, die Verwendung von Gold als Finanzinstrument zu fördern. Wer also physisches Gold kauft, kann zumindest dieses eine Mal als Anleger von einer gezielten steuerlichen Förderung profitieren – darauf ein Dreifaches „hoch die Barren!“
(Teil III unserer Serie zu Gold-Investments führt uns in die Welt der indirekten Gold-Investments: zu Aktien und Aktienfonds)
Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich zu Bildungs- und Informationszwecken. Sie sind weder als Aufforderung noch als Anreiz zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers oder Finanzinstruments zu verstehen. Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen sollten nicht als alleinige Quelle für Anlageentscheidungen verwendet werden.