Ärgernis Fonds-Brexit: Anleger in Deutschland zahlen drauf

Im Zuge der Unsicherheit um den Austritt Großbritanniens aus der EU komplementieren britische Fondshäuser ihre kontinentaleuropäischen Anleger aus britisch domizilierten Fonds. Die Maßnahme stellt den künftigen Fondsvertrieb im Worst Case sicher, ist aber nicht im Interesse von Bestandsanlegern.

Ali Masarwah 02.10.2018
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Erstens kommt es anders, und zweitens als man denkt. Bis zum Brexit-Referendum dürfte kaum ein Investor auf dem Kontinent einen Gedanken daran verschwendet haben, in welchem Land der Europäischen Union sein Fonds aufgelegt wurde. Dass das Kürzel „GB“ in der Fondskennzahl ISIN für einen Fonds „made in Great Britain“ steht, hatte keine praktische Bedeutung. Der reibungslose Zugang heimischer Anleger zur Investmentexpertise ausländischer Fondshäuser ist einer der vielen Vorteile des europäischen Binnenmarkts. Offene Publikumsfonds, die in Großbritannien aufgelegt sind, auch OEICs genannt (steht für Open-Ended Investment Companies), wurden bisher in Deutschland vertrieben wie, sagen wir, französischer Camembert, Gnocchi aus Italien oder Oliven aus Griechenland. 

Doch das hat sich im Juni 2016 geändert. Seitdem tickt der Countdown zum Brexit. Weil die Mehrheit der Briten für den Austritt aus der EU stimmte, führen die EU und Großbritannien Trennungsgespräche, und die laufen – gelinde gesagt – nicht rund. „Soft Brexit“, „Hard Brexit“, „No Deal“. Auf welche Art und Weise Großbritannien im März 2019 die EU verlassen wird, ist nach wie vor offen; alle drei Szenarien erscheinen derzeit möglich. 

Deshalb ist es kein Wunder, dass man sich auch in der Finanzbranche auf das Schlimmste vorbereitet. Viele Finanzkonzerne verlagern Geschäftsbereiche von der Insel auf das EU-Festland. Das allgemeine Interesse konzentrierte sich bisher auf die Banken und weniger auf das Fondsgeschäft. Doch die Vorbereitungen laufen auch im Asset Management auf Hochtouren. Gerade britische Fondshäuser arbeiten fieberhaft daran, ihre Präsenz in der Eurozone zu sichern. Sie bauen daher ihre Aktivitäten vor allem in Luxemburg und Dublin aus. 

Von höchster Relevanz für Anleger hierzulande ist, dass britische Fondsanbieter im Zuge dessen einen großen Switch vorbereiten oder sogar schon in der Implementierungsphase sind. Das Vermögen, das EU-Anleger in britisch beheimateten Fonds investiert haben, wird nach und nach auf Fonds verlagert, die auf dem EU-Festland domiziliert sind. Nach dem derzeitigen Stand der Dinge ist davon auszugehen, dass bis März 2019 britische OEICs für die meisten kontinentaleuropäischen Investoren Geschichte sein werden. 

Um wie viel Geld es geht 

Die untere Tabelle zeigt, welche Asset Manager in besonders hohem Maße britische Fonds im Vertrieb in Kontinentaleuropa eingesetzt haben. Wir haben in unserer Datenbank nachgesehen, wie hoch das Vermögen der Fondstranchen mit Auflagestandort Großbritannien und Vertriebszulassung in der deutschsprachigen Region (D-A-CH) ist. Um „britisches Geld“ auszuschließen, haben wir nur Fondstranchen berücksichtig, die auf Schweizer Franken, Euro und US-Dollar lauten. Per Ende September haben wir 622 Fondstranchen ausgemacht, die ein Vermögen von knapp 58 Milliarden Euro aufweisen. Etliche Assets dürften auch in deutschen Depots schlummern.

Vor allem M&G, Columbia Threadneedle und First State sind in der EU mit zahlreichen Fonds mit „GB“-ISIN unterwegs. Zu den Produkten zählen bekannte Fonds wie der Threadneedle Pan European Smaller Companies, Threadneedle American Select Fund, Baring German Growth Fund oder der M&G Optimal Income. Das zeigt, dass im Zuge der europäischen Integration britische Fonds in großer Zahl hierzulande vertrieben wurden. Eben wie französischer Camembert, Gnocchi aus Italien oder Oliven aus Griechenland. 

Tabelle: Fondstranchen made in UK auf der Suche nach einer neuen Heimat

New table brexit funds

Hört man sich bei den Anbietern um, dann ist viel vom Kunden die Rede. Bei der Übertragung gehe es darum, „den Interessen europäischer Kunden nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU bestmöglich gerecht zu werden“, heißt es bei Threadneedle. Das Haus wird das Vermögen von Euro-Investoren von 20 OEICs auf neue Teilfonds eines Luxemburger SICAV verschmelzen. Die Anleger der betroffenen Fonds sollen noch in diesem Monat über die Einzelheiten der Übertragung informiert werden. 

Bei M&G hat die Fonds-Migration aus Großbritannien sogar noch größere Dimensionen. Die Briten haben nicht nur eine neue SICAV in Luxemburg aufgelegt, sondern haben sich dort auch eine neue rechtliche Struktur gegeben; eine Fondsverwaltungsgesellschaft, die auch alternative Investmentfonds bewirtschaften wird, sowie eine Vertriebsgesellschaft. Anfang dieses Jahres wurde ein erster Schub an Fondstranchen auf die Luxemburger Fondspalette übertragen, zu denen auch der M&G Dynamic Allocation Fund und der M&G Income Allocation Fund zählen. Ein zweiter Schub an Produkten wird in den nächsten Monaten folgen. 

M&G bezeichnet den Fondstransfer als eine von etlichen „Vorsichtsmaßnahmen“, welche „die Interessen unserer internationalen Anleger schützen“ sollen. Es werde sichergestellt, dass „unsere Kunden auch künftig Zugang zu unseren Anlagestrategien haben – unabhängig von den endgültigen Vereinbarungen zwischen Großbritannien und den anderen Staaten Europas.“ 

Bei Barings geht es darum, „dass unsere europäischen Klienten weiterhin Zugang zu unserer globalen Investmentplattform während der Brexit-Transition erhalten“. Die Gesellschaft wird im laufenden Monat irische Versionen der Europe Select und German Growth Fonds auf den Markt bringen. 

Es handelt sich hier nur um drei prominente Beispiele. Vermutlich dürften die meisten britischen Fondsanbieter, die in der oberen Tabelle aufgeführt sind, ähnliche Pläne aus der Schublade gezogen haben.

Den Gesellschaften geht es um den Vertrieb, weniger um den Bestandskunden 

Doch diese Begründungen sind allenfalls ein Teil der Wahrheit. Richtig ist zwar, dass die Verlagerung des Auslandsgeschäfts nach Luxemburg und Dublin für die britischen Fondshäuser den künftigen Fondsvertrieb im Falle eines „No Deal“-Brexits sichert. Sowohl die Dotierung von Sparplänen als auch Einmalanlagen in britischen Fonds kämen bei einem „No Deal“-Brexit zunächst zum Erliegen. Denn bei einem „No Deal“-Brexit wäre Großbritannien von heute auf morgen ein Drittland, und Unternehmen aus Drittländern dürfen nicht mal eben so ihre Produkte in der EU losschlagen. Dann hätten die britischen Fonds hierzulande eben nicht mehr den Status von, sagen wir, griechischen Oliven. 

Auf einem ganz anderen Blatt steht aber, ob die Migration von Anlegergeldern von britischen OEICs in neue SICAVs im Interesse der Bestandsanleger hierzulande ist. Es spricht viel dafür, dass die jetzt laufende Verlagerung von Kundengeldern in neue Fonds überflüssig und auch steuerschädlich ist. Dabei geht es für Anleger in Deutschland um deutlich mehr als die sprichwörtlichen Peanuts.

Ärgernis vor allem für die Anleger, die ihre Fondsanteile vor 2009 erwarben

Investoren, die in diesem Jahr ihren Steuerfreibetrag bereits ausgeschöpft haben, werden in den kommenden Wochen als Folge der Übertragung ihrer Assets von OEICs zu anderen Fonds Abgeltungssteuer berappen müssen, sofern bei den britischen Fonds Gewinne angefallen sind. 

Noch doller kommt es für die Anleger, die vor 2009 investiert haben, also vor Inkrafttreten der Abgeltungssteuer. Auch wenn seit 2018 nunmehr auch Gewinne aus Alt-Fondsanteilen besteuert werden, so gibt es einen üppigen Freibetrag von 100.000 Euro pro Anleger. Werden nunmehr britisch domizilierte Fondsanteile auf irische oder Luxemburger Teilfonds übertragen oder verschmolzen, dann handelt es sich um einen Verkauf bzw. um einen Kauf, und das ist steuerlich betrachtet ein Neuanfang. Enter Abgeltungssteuer, also; die Steuervorteile des Alt-Investments wären verloren. (Am Rande: Bei Luxemburger Fonds kommt die Taxe d’abonnement hinzu, die bei britischen Fonds nicht anfällt. Diese jährliche Gebühr beläuft sich für Privatanleger auf 0,05 Prozent pro Jahr, für Institutionen werden 0,01 Prozent fällig; Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist.) 

Besonders ärgerlich ist, dass die Migration der Gelder von Bestandsanlegern in britischen Fonds überflüssig ist wie ein Kropf. 

Besonders ärgerlich ist, dass die Migration der Gelder von Bestandsanlegern in britischen Fonds überflüssig ist wie ein Kropf. Wir haben beim deutschen Fondsverband BVI nachgefragt. „Regulatorisch hat der Brexit für Anleger, die britische Fonds halten, keinerlei Auswirkungen“, heißt es. Es gebe aus regulatorischer Sicht keine Einschränkungen für Anleger, in welche Fondsvehikel sie investieren dürften. Mit anderen Worten: Anleger, die britische Fonds zu einer Zeit erworben haben, als diese hierzulande zum Vertrieb zugelassen waren, hätten auch bei einem „No Deal“-Brexit nichts zu befürchten. Was im Depot liegt, liegt im Depot, egal, ob es sich um britische Stücke handelt oder um deutsche. 

Bei Neu-Investments drohte allenfalls der „Nachteil“, dass sich in den Depots der betreffenden Anleger zu den Alt-Fondsanteilen aus Großbritannien Neu-Fondsanteile aus Luxemburg oder Dublin gesellen würden. Ein Fonds, zwei Positionen; so viel Fraternisierung mit den Briten sollte doch auch in Brexit-Zeiten möglich sein, oder? 

Übrigens halten es Experten noch immer für möglich, dass es in den nächsten Wochen zu einer Einigung zwischen der EU und Großbritannien über die Brexit-Prinzipien kommt. Dann hätten beide Parteien nach dem EU-Austritt Großbritanniens Ende März 2019 in einer 21-monatigen Phase Zeit, die Details der Trennung auszuhandeln. Eine auf Goodwill basierende Einigung über den gegenseitigen Fondsvertrieb zu bisherigen Konditionen dürfte einer der wenig umstrittenen Punkte sein. Bis Ende 2020 würde sich in jedem Fall nichts für den Vertrieb britischer Fonds in der Eurozone ändern. 

Steuerrechtlich und regulatorisch keine Nachteile für Bestandsinvestoren 

Auch steuerlich wird der Brexit keine Auswirkung für Anleger in Deutschland haben, die britische Fondsanteile halten. Selbst dann nicht, wenn sich das Steuer-Reporting der Fonds ändert. Denn seit der Investmentsteuerreform wird in Deutschland kein Unterschied mehr gemacht zwischen "steuertransparenten" und "steuerintransparenten" Fonds.

Mit Blick auf Bestandsanleger heißt es also: Brexit, Schmexit; kein Handlungsbedarf. Doch leider haben die Anleger den Wirt ohne die britischen Fondsanbieter gemacht, die ihr EU-Geschäft künftig in Luxemburger oder Dubliner Gesellschaften konsolidieren wollen. 

Ungeachtet der schöngefärbten Mitteilungen der Anbieter handelt es sich bei der Übertragung britischer Fondsanteile auf Luxemburger und irische Fonds um eine in die Zukunft gerichtete Maßnahme, die den Fondsvertrieb auch im ungünstigsten Fall bei einem „No Deal“-Brexit, aufrecht erhalten wird. Für Bestandsanleger in britischen Fonds ist der Schritt auch im Falle eines „No Deals“ überflüssig. Das geben übrigens auch die britischen Anbieter indirekt zu, die für den Fall eines Nichtzustandekommens der Fondsübertragungen zusichern, die britischen Fondsanteile für EU-Investoren weiter zu bewirtschaften wie bisher. Und hier wird es dann doch noch einmal für EU-Investoren spannend.

Anleger sollten überlegen, ihr Stimmrecht wahrzunehmen

Für Anleger, die nicht bereit sind auf die Vorteile ihres Alt-Investments zu verzichten, gibt es eine Chance, dass alles beim Alten bleibt. Da sie als Fondsanleger Teilinhaber der britischen OEICs sind, können sie bei den anstehenden Abstimmungsverfahren über den Transfer ihrer Gelder von den OEICs auf neue Fonds dagegenhalten und mit „nein“ stimmen. Sie könnten ihre Rechte wahrnehmen und bei der Abstimmung zugegen sein, bzw. eine Vertrauensperson mandatieren, ihre Stimme für sie abzugeben. Gerade bei Investoren, die höhere Summen in britischen Fonds investiert haben, könnte es sich lohnen, ihre Stimme abzugeben. 

Anleger, die ihre Steuervorteile behalten wollen, sollten sich deshalb zügig informieren, wann und wo die Abstimmung stattfindet und welches Quorum nötig ist, um einen Beschluss zu fassen. Diese Informationen finden sich typischerweise auf den Websites der Anbieter. (Erfahrungsgemäß lassen sich die depotführenden Banken leider Zeit mit der Weiterleitung entsprechender Mitteilungen.) Möglicherweise lohnt es sich für Anleger, sich zusammenzuschließen und gemeinsam einen Vertreter zur Stimmabgabe mandatieren. Dabei sollten die Kosten der Stimmabgabe beachtet werden: Die Abstimmungen finden am Gerichtsstandort in Großbritannien statt, und Mandatare gibt es in der Regel auch nicht umsonst. Anleger müssen also abwägen, ob der Aufwand, der zur Wahrnehmung ihrer Interessen nötig ist, im Verhältnis zur Größenordnung ihres Investments steht. 

Fazit/Ausblick 

Ungeachtet der schöngefärbten Mitteilungen der Anbieter handelt es sich bei der Übertragung britischer Fondsanteile auf Luxemburger und irische Fonds um eine vertriebserhaltende Maßnahme, die den Fondsverkauf auch im ungünstigsten Fall bei einem „No Deal“-Brexit, aufrecht erhalten soll. Gerade für Investoren in Deutschland, die vor 2009 ihre britisch domizilierten Fondsanteile gekauft haben, könnte die anstehende Übertragung ein teures Ärgernis sein.

Auch wenn es verständlich ist, dass britische Fondsanbieter nicht auf das Prinzip Hoffnung bauen und ihr Zukunftsgeschäft sichern wollen, so schütten sie mit der derzeit beschrittenen Lösung mit Blick auf Bestandsanleger das Kind mit dem Bade aus. Bestandsanleger sollten folglich überlegen, ob sie dagegenhalten und bei den anstehenden Abstimmungsverfahren über den Transfer ihrer Gelder von den OEICs auf neue kontinentaleuropäische Fonds mit „nein“ stimmen sollten. Sie müssen nicht selbst bei der Abstimmung zugegen und könnten eine Vertrauensperson mandatieren, ihre Stimme für sie abzugeben - sofern der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zur investierten Summe steht.

Die Analysen in diesem Artikel basieren auf unserem Tool für professionelle Anleger. Weitere Informationen zu Morningstar Direct erhalten Sie hier

Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich zu Bildungs- und Informationszwecken. Sie sind weder als Aufforderung noch als Anreiz zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers oder Finanzinstruments zu verstehen. Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen sollten nicht als alleinige Quelle für Anlageentscheidungen verwendet werden.

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Über den Autor

Ali Masarwah

Ali Masarwah  Ali Masarwah war von 2011 bis Frühjahr 2021 als Chefredakteur für die deutschsprachigen Anleger Websites von Morningstar verantwortlich