Als ein Eckpfeiler der Gesetzgebung im Rahmen des EU-Aktionsplans für nachhaltige Finanzen stand die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) in letzter Zeit im Mittelpunkt der Diskussion unter den Finanzmarktteilnehmern in Europa. Sie regelt wesentliche Transparenz-Regeln für Investments mit Blick auf ihre Nachhaltigkeits-Eigenschaften und -Wirkungen.
Nachdem sich die Veröffentlichung des Abschlussberichts zu den technischen Regulierungsstandards (RTS) für die Richtlinie SFDR verzögert hatten, veröffentlichten die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) im Februar dieses Jahres die vollständigen Details der neue Offenlegungen-Regeln für Nachhaltigkeits-Investments. Die SFDR selbst ab ist ab dem 10. März in Kraft getreten.
Aufgrund der vielen Bedenken, die die vorherige Version des Berichts bei vielen Marktteilnehmern auslöste, wurden einige Fragen geklärt, und es gibt bemerkenswerte Verbesserungen gegenüber dem ersten Entwurf.
Als das bisher umfangreichste Werk, das Anlegern helfen soll, sich in der wachsenden Auswahl an Nachhaltigkeitsprodukten zurechtzufinden, ist die SFDR zweifellos ein ehrgeiziges und komplexes Regelwerk - aber eines, mit dem es sich lohnt, sich vertraut zu machen. Es ist übrigens erst vor wenigen Tagen, am 10. März in Kraft getreten.
Hier ein Blick auf einige der wichtigsten Neuerungen aus dem Abschlussbericht der ESA.
Wesentliche nachteilige Auswirkungen (Principle Adverse Impacts, PAIs)
Die SFDR legt vor allem die Messlatte für Finanzprodukte höher, die mit ESG-Eigenschaften werben wollen. Gemäß der Verordnung müssen Manager offenlegen, wie Nachhaltigkeitsrisiken in ihrem Investmentprozess berücksichtigt werden, welche Metriken sie zur Bewertung von ESG-Faktoren verwenden und wie sie Investmententscheidungen berücksichtigen, die zu negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren führen könnten - im Jargon der Regulierungsbehörden als Principal Adverse Impacts (PAIs) bezeichnet.
Das PAI-Konzept warf im ersten Bericht aufgrund des Umfangs und der Komplexität in Bezug auf Definition und Berichterstattung einige Fragen auf. Im Abschlussbericht der ESAs wurden die Regeln verfeinert und stehen ab 2023 zur Veröffentlichung an. Unmittelbarer ist „narrative-based“ Erläuterung erforderlich.
Bis Ende Juni 2021 müssen große, börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern Richtlinien, Prozesse und schließlich aggregierte Kennzahlen zu den PAIs offenlegen, die ihre Investitionen auf Umwelt- und Sozialthemen haben. Die Anzahl der verpflichtenden PAI-Indikatoren wurde gegenüber dem ursprünglichen Entwurf deutlich von 34 auf 18 reduziert, obwohl die umfassende Liste, einschließlich der freiwilligen Indikatoren, weitgehend identisch geblieben ist.
Nicht-börsennotierte Firmen bzw. Firmen mit weniger als 500 Mitarbeiter haben die Möglichkeit, ebenso zu verfahren. Alternativ müssen sie an markanter Stelle auf ihrer Website platzieren, dass sie keine PAIs berücksichtigen und warum dies der Fall ist – man spricht im Jargon von dem „Comply or Explain"-Prinzip.
Artikel 8 & 9 Produkte
Die für Investoren sichtbarste Auswirkung der SFDR wird die Zuordnung einzelner Produkte zu einer von drei Kategorien sein, basierend auf dem Grad der Nachhaltigkeit, den sie anstreben.
SFDR definiert zwei Arten von Investment-Vehikeln: Sogenannte Artikel 8 Fonds, auch „hellgrüne“ Fonds genannt, sowie sogenannte Artikel 9 Fonds, die auch als „dunkelgrün“ bezeichnet werden. Artikel 9-Produkte sind solche, die ein nachhaltiges Anlageziel verfolgen und die hohe Schwelle erfüllen müssen. Im Wesentlichen müssen alle ihre Holdings der Definition von nachhaltigen Anlagen entsprechen.
Artikel 8-Fonds können dagegen wählen, ob sie einen Teil ihres Portfolios in „nachhaltige Anlagen“ investieren oder nicht. Diese Gruppe umfasst alle Fonds, ökologische oder soziale Merkmale aufweisen. Es wird erwartet, dass diese Fonds das größere Universum unter ESG-Fonds darstellen werden.
Ab 2022 werden alle diese Produkte ihren Vertragsunterlagen und Jahresberichten zusätzliche Seiten hinzufügen. In ersterem werden mehr Erläuterungen zu ihren ESG-Zielen enthalten sein und dazu, wie sie umgesetzt, gemessen und mit Benchmarks verglichen werden. Letzterer wird die Fortschritte im Vergleich zu diesen Zielen in der vorangegangenen Rechnungsperiode darstellen.
Die SFDR in den Griff bekommen
Die neuen Offenlegungspflichten, die bereits diese Woche von Investmentfirmen vorgelegt wurden, sind erst der Anfang einer Welle von ESG-Informationen, die Investoren in der nächsten Zeit erwartet.
In den nächsten zwei Monaten wird die Europäische Kommission die in den RTS-Entwürfen festgelegten technischen Regulierungsstandards und die damit verbundenen Inkrafttretungsdaten billigen oder ändern. Das wird zwar nicht vor dem 1. Januar 2022 der Fall sein, aber es gibt bereits jetzt mit der Veröffentlichung der SFDR viel mehr Klarheit und genauere Leitlinien, die Investmentfirmen bei der Vorbereitung auf das neue Nahhaltigkeitsregime helfen.
Um mehr über die kurz-, mittel- und längerfristigen Informationen zu erfahren, die sich aus der SFDR ergeben werden, können Sie unseren aktuellen Policy Report herunterladen. Sie können sich auch für unser kommendes Webinar zur SFDR am 18. März hier anmelden.
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