Für Sie aufgedröselt: Die ESG-Benchmark-Regeln der EU

Die Neuerungen sind ein willkommener Schritt, sie stellen die Anbieter aber auch vor eine Reihe von Anforderungen.

Catherine Elliott 10.02.2022
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Anbieter von Benchmarks kämpfen mit umfangreichen Offenlegungspflichten, die in den letzten beiden Jahren in Kraft traten. Auslöser für all das war der EU-Aktionsplan für nachhaltige Finanzen, der das Ziel verfolgt, Kapitalströme in Richtung nachhaltiger Investitionen zu lenken und gleichzeitig ESG-Risiken besser zu managen. Kurz gesagt wurde die EU-Benchmark-Verordnung (EU 2016/2011) in zwei Punkten geändert.

Erstens müssen alle Investment-Benchmarks offenlegen, ob (und wie) sie ESG-Kriterien in ihre Prozesse einbeziehen. Zweitens wurden neue Standards für Kohlenstoffprodukte geschaffen und zwei Arten von Klima-Benchmarks eingeführt. Diese sollen den Anlegerinnen und Anlegern verstehen helfen, wie sich ihre Investitionen beim Kohlenstoff auswirken.

Die Aktualisierungen sind zwar ein willkommener Schritt hin zu einem nachhaltigeren und transparenteren Anlageuniversum, sie bedeuten aber auch, dass die Anbieter eine Reihe von Anforderungen erfüllen müssen. Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Änderungen und wie Morningstar helfen kann.

 

Hartes Durchgreifen gegen Greenwashing

Um die Transparenz bei klimabezogenen Risiken und ESG-Überlegungen zu verbessern und Greenwashing zu verhindern, müssen Benchmark-Administratoren bestimmte ESG-Angaben veröffentlichen, die die Europäische Kommission festgelegt hat. Mit Ausnahme von Zins- und Währungsbenchmarks gilt die Verordnung für alle Kategorien von Indizes.

Seit dem 30. April 2020 müssen Benchmark-Administratoren für jede Benchmark oder Benchmark-Familie offenlegen, wie die entscheidenden Elemente ihrer Methodik ESG-Faktoren abbilden. Für jene Indizes, die speziell ESG-Ziele verfolgen, müssen die Administratoren nachweisen, wie die Benchmark ESG-Faktoren berücksichtigt. Bei nicht-ESG-orientierten Benchmarks haben Administratoren die Möglichkeit, die Offenlegung zu verweigern, indem sie ausdrücklich erklären, dass sie keine ESG-Ziele verfolgen.

Die Offenlegungen schrauben die Messlatte für Benchmark-Anbieter nach oben, indem sie ESG-Erwägungen den Entscheidungen voranstellen und den Anlegern ein besseres Verständnis dafür vermitteln, wie die Anbieter ihre Nachhaltigkeitsziele erfüllen, sofern sie welche haben.

 

Zwei neue Branchenstandards

Die Europäische Kommission hat zudem zwei neue Arten von Klima-Benchmarks eingeführt: die EU Climate Transition Benchmark (EU CTB) und die EU Paris-Aligned Benchmark (EU PAB).

Beide Benchmarks, die EU CTBs wie die EU PABs legen neue Mindestkriterien für Klimaindizes fest, wobei die Kriterien für jene Indizes strenger sind, die sich am Pariser Klimaabkommen orientieren. Auf diese Weise hofft die EU, ein standardisiertes Instrument bereitstellen zu können, das kohlenstoffarme Investitionsstrategien unterstützt.

In ihrem Abschlussbericht definierte die Technische Expertengruppe (TEG) die technischen Mindeststandards, die jeder Benchmark-Administrator einhalten muss, der eine Klimabenchmark anbieten möchte. Benchmarks, die die technischen Mindestanforderungen erfüllen, dürfen sich dann EU Paris-Aligned Benchmark oder EU Climate Transition Benchmark nennen.

Außerdem müssen Administratoren bedeutender Benchmarks in der EU seit dem 1. Januar 2022 eine oder mehrere Klimawandel-Benchmarks anbieten.

 

Übereinstimmung mit den EU-Vorgaben

Morningstar Indexes hat kürzlich die Morningstar EU Climate Indexes eingeführt, die beide Varianten - EU CTB und EU PAB - umfassen. Die Indizes bauen auf die Carbon Solutions von Sustainalytics und entsprechen vollständig den regulatorischen Anforderungen für EU-Benchmarks.

Die Morningstar EU Climate Indexes können als Richtschnur für die strategische Asset Allokation, als Benchmark für aktiv gemanagte Strategien oder als Grundlage für die Entwicklung passiv gemanagter Anlageprodukte verwendet werden. Sustainalytics wird ein Paket mit ESG-Daten anbieten, das die Anforderungen der Benchmark-Verordnung hinsichtlich der Offenlegung und der Mindeststandards von Klima-Benchmarks erfüllt.

Um mehr über die EU-Klima-Benchmarks, die ESG-Offenlegungen und die Lösungen von Morningstar und Sustainalytics zu erfahren, können Sie hier unseren kostenlosen Leitfaden herunterladen.

Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich zu Bildungs- und Informationszwecken. Sie sind weder als Aufforderung noch als Anreiz zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers oder Finanzinstruments zu verstehen. Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen sollten nicht als alleinige Quelle für Anlageentscheidungen verwendet werden.

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Über den Autor

Catherine Elliott  ist Redakteurin bei Morningstar