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Inflationsrate sinkt auf 6,1%

Langsam und wie erwartet fällt die Inflationsrate in Deutschland im August. Sondereffekte lassen die Energiepreis-Komponente allerdings deutlich steigen. Die Kerninflation bleibt stabil, doch hier dürften sich in den kommenden Monaten die steigenden Löhne bemerkbar machen.  

Antje Schiffler 30.08.2023
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nflationDie Inflationsrate in Deutschland wird im August 2023 voraussichtlich um 6,1% betragen. 

Im Juli 2023 hatte die Inflationsrate bei +6,2 % gelegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber Juli 2023 voraussichtlich um 0,3 %. Die Kerninflation (Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie) beträgt voraussichtlich +5,5 % (Juli 2023: +5,5 %).

Damit setzt die Inflationsrate ihren vorsichtigen Abwärtstrend fort. Während die Teuerungsrate der Nahrungsmittel auf hohem Niveau zurückläuft, vreteuerte sich die Energiepreis-Komponente um 8,3%, verglichen mit 5,7% im Juli. Grund dafür ist unter anderem ein Basiseffekt infolge des niedrigen Indexstands im August 2022, welcher durch die Maßnahmen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung beeinflusst wurde. Auf die Preissteigerung um 5,1 % zum Vorjahresmonat im Bereich der Dienstleistungen wirkt nach wie vor der Basiseffekt infolge der Einführung des von Juni bis August 2022 geltenden 9-Euro-Tickets, so Destatis. 

 

Steigende Löhne verteuern Dienstleistungen

In den kommenden Monaten dürfte die Inflationsrate weiter deutlich sinken, vor allem weil der externe Kostendruck spürbar nachgelassen hat, kommentiert die Commerzbank in einem Economic Briefing. Bei den Güterpreisen dürfte sich daher eine Beruhigung einstellen. 

Allerdings dürfte das stärkere Lohnwachstum die Dienstleistungspreise weiter in die Höhe treiben, weshalb zumindest die Kerninflationsrate deutlich über dem EZB-Ziel von 2 % bleiben dürfte.

Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich zu Bildungs- und Informationszwecken. Sie sind weder als Aufforderung noch als Anreiz zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers oder Finanzinstruments zu verstehen. Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen sollten nicht als alleinige Quelle für Anlageentscheidungen verwendet werden.

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Über den Autor

Antje Schiffler  ist Redakteurin bei Morningstar in Frankfurt.