EU will Anleger besser schützen

Gastautor 09.11.2009
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Die EU plant laut einem Bericht der Financial Times Deutschland (FTD), die Prospekthaftung weiter im Sinne des Anlegerschutzes auszubauen. Wenn die Kurzfassung des Wertpapierangebots nicht "alle wesentlichen Angaben enthält, die die Anleger für fundierte Entscheidungen benötigen", könnten Anleger Schadensersatz fordern, zitiert die FTD aus einem "aktuellen Papier" der schwedischen Ratspräsidentschaft. Bislang galt die Prospekthaftung nur für den gesamten Prospekt. Im September hatte die EU-Kommission eine Überarbeitung der Prospektrichtlinie angeregt. Der Pensionssicherungsverein (PSV) erhöht laut FTD die Solidarbeiträge "drastisch" von 8,2 Promille in diesem Jahr auf 14,2 Promille. Die zusätzliche Belastung solle allerdings auf mehrere Jahre gestreckt werden. Die Erhöhung sei eine Folge

der Wirtschaftskrise. Allein die Arcandor-Insolvenz koste die 76.000 Mitgliedsunternehmen eine Milliarde Euro, wie die FTD weiter berichtet. Wie die Börsen-Zeitung (BöZ) schreibt, komme auf Großkonzerne dabei eine zusätzliche Belastung in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrags zu. 2008 hatte laut BöZ der Beitrag bei 1,8 Promille gelegen. Die Debeka aus Koblenz wird laut Handelsblatt (HB) ihr Personal 2010 um "mehrere hundert Mitarbeiter" aufstocken. Ziel sei es, die "weißen Flecken in Deutschland" abzudecken, vor allem in Ostdeutschland, zitiert die Zeitung ein Interview von Debeka-Vorstandschef Uwe Laue mit der Nachrichtenagentur Dpa. Wie das HB weiter berichtet, hat der Kölner Strukturvertrieb OVB knapp ein Zehntel seiner Mitarbeiter oder rund 300 Berater verloren. Die OVB hatte am Freitag über einen knapp 25-prozentigen Rückgang der Provisionen in den ersten neun Monaten dieses Jahres berichtet.

Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich zu Bildungs- und Informationszwecken. Sie sind weder als Aufforderung noch als Anreiz zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers oder Finanzinstruments zu verstehen. Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen sollten nicht als alleinige Quelle für Anlageentscheidungen verwendet werden.

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