Aufsichtsbehörden nehmen sich Produktinformationen vor

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Sowohl die Bafin als auch die FINMA bemängeln Transparenz und Verständlichkeit bei Aktien, Anleihen und strukturierten Produkten

Die Aufsichtsbehörden in Deutschland und der Schweiz haken bei Produktinformationsblättern nach: In der vergangenen Woche haben sowohl die Bafin als auch die FINMA die Qualität von Anlegerinformationen bemängelt.

Die BaFin hatte ihre Erhebung bereits Mitte Juni 2011 gestartet. Ziel war es zu klären, wie die neuen Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes zum Produktinformationsblatt über Finanzinstrumente umgesetzt wurden. Es wurden je 120 bis 130 Produktinformationsblätter zu Aktien, Anleihen und zu einem Zertifikat ausgewertet. „Ein Großteil davon wies Mängel auf“, teilte die Bafin mit. In vielen Fällen hatten die Anbieter die Risiken nicht hinreichend konkret beschrieben. Auch die Darstellung der Kosten erfolgte häufig „sehr pauschal“. Viele Informationsblätter enthielten zudem schwer oder gar nicht verständliche Formulierungen, nicht erklärte Fachbegriffe oder zusammengesetzte Wortkonstruktionen und unbekannte Abkürzungen. Ein weiterer Kniff der Emittenten: Die Haftung für die Richtigkeit der Informationsblätter seien ausgeschlossen worden.

Auch eine Untersuchung der Schweizer Aufsicht FINMA habe Mängel im Anlegerschutz gezeigt. Eine Prüfung habe gezeigt, dass Käufer von strukturierten Produkten „nicht genügend geschützt sind“. Auch in der Schweiz sind die meisten Prospekte und Verkaufsunterlagen von strukturierten Produkten zu wenig verständlich, zu umfangreich und nicht einheitlich gegliedert. Die Schlussfolgerung der FINMA: „Die gesetzlichen Grundlagen müssen deshalb verbessert werden“. Die FINMA hatte in einer repräsentativen Stichprobenkontrolle vereinfachte Prospekte und Verkaufsunterlagen von strukturierten Finanzprodukten einer Prüfung unterzogen. Die Kontrolle habe ergeben, dass die große Mehrheit der Prospekte inhaltlich zwar vollständig, aber zentrale Anforderungen des Gesetzgebers nicht ausreichend erfüllt seien. „Die meisten der untersuchten Prospekte sind zu wenig verständlich, zu umfangreich und zu technisch“, bemängelt die Behörde. Zudem beinhalteten die Unterlagen zu wenig erklärende Szenarien und Grafiken und seien zudem uneinheitlich gegliedert, was die Vergleichbarkeit der Produkte erschwert.

Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen ausschließlich zu Bildungs- und Informationszwecken. Sie sind weder als Aufforderung noch als Anreiz zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers oder Finanzinstruments zu verstehen. Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen sollten nicht als alleinige Quelle für Anlageentscheidungen verwendet werden.

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Morningstar Europe Editor  .